| Mindestalter: |
18 Jahre |
Das Abendgymnasium ist eine Schule für berufserfahrene und berufstätige Erwachsene
ab 18 Jahren. In den Bildungsgang des Abendgymnasiums wird daher aufgenommen, wer bei Eintritt in das erste Fachsemester
- mindestens 18 Jahre alt ist und
- eine Berufsausbildung oder zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann.
Anerkannt werden:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem schulischen Bildungsgang oder
- eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder
- eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit
Auf die Dauer der Berufstätigkeit werden angerechnet: Dienstzeiten bei der Bundeswehr oder Bundespolizei, abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst, abgeleistetes soziales oder als gleichwertig anerkanntes freiwilliges Jahr, selbständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, nachgewiesene Arbeitslosigkeit
In Ausnahme- und Zweifelsfällen entscheidet die Bezirksregierung Düsseldorf als die obere Schulaufsichtsbehörde über die Aufnahme.
Die Studierenden unserer Schule müssen bis zum dritten Semester einschließlich berufstätig oder von der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend anerkannt sein.
Studierende, die im Bildungsgang der Abendrealschule oder in schulabschlussbezogen Lehrgängen an Einrichtungen der Weiterbildung den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben haben und die Aufnahmevoraussetzungen für das Abendgymnasium nicht erfüllen, können den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben, wenn sie berufstätig sind.
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